INFORMATION - Ferienwohnung Grenztor - Günstige Gästezimmer und Apartements in Altstadtnähe von Konstanz Bodensee - Kreuzlingen - Schweiz - Fewo direkt buchen - Unterkunft

Erreichbarkeit: Mo - So: 9.00 - 19.00 Uhr
Direkt zum Seiteninhalt

INFORMATION


Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung (AGB)

Allgemeine Bestimmungen für die Überlassung der Ferienwohnung Grenztor 

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen, Reservierung/Anzahlung

Mit der Reservierung wird eine Anzahlung in Höhe von Fr. 250.-  fällig, zahlbar innerhalb einer Woche. Mit Eingang der Anzahlung wird die Buchung verbindlich. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Sofern nicht anderweitig vereinbart, hat die Zahlung des Mietzinses bis spätestens 14 Werktage vor Antritt der Mietsache auf eines der Bankkonten (CH -Postkonto oder in Deuschland - Dresdner Bank Konstanz) einzugehen.

Der Vermieter behält sich vor, aus wichtigem Grund, dem Mieter statt dem reservierten Apartment ein gleichwertiges anderes zur Verfügung zu stellen. Ansprüche jedweder Art resultieren daraus nicht.

2. Nebenkosten

Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung, Endreinigung, Wäscheservice usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden ausdrücklich im Vertrag / in der Vereinbarung genannt. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.

3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen


Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Das Mietobjekt gilt als in einwandfreiem Zustand übergeben, sofern nicht unmittelbar nach Bezug der Mietsache eine anderweitige Meldung durch den Mieter erfolgt. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

4. Sorgfältiger Gebrauch


Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt.
Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages und der Hausordnung nachkommen.
Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Mietsache mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

5. Rückgabe des Mietobjektes


Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

6. Annullierung

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag / von der Vereinbarung unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

bis 31 Tage vor Anreise: Fr. 50.- Bearbeitungsgebühr

30 bis 10 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreise

9 bis 0 Tage vor Anreise: 80 % des Mietpreises

     Dem Mieter wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.

7. Höhere Gewalt usw.

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

8. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder des Mitbenützers/der Mitbenutzer, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.
KONTAKT

Ferienwohnung Grenztor

Grenzstrasse 23
CH-8280 Kreuzlingen
Erreichbarkeit:
Mo - So: 9.00 - 19.00

www.ferienwohnung-konstanz-kreuzlingen.com

Zurück zum Seiteninhalt